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LG Kiel, 25.09.2020 - 5 O 206/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- versicherungsrechtsiegen.de
Unfallversicherung - Anspruch auf eine Sofortleistung bei einer schweren Erkrankung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.07.2012 - VII ZR 262/11
Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in ein Internet - Branchenverzeichnis …
Auszug aus LG Kiel, 25.09.2020 - 5 O 206/19
Ob die Klausel überraschend ist, beurteilt sich in der Regel nach den Erkenntnismöglichkeiten des typischerweise zu erwartenden Durchschnittskunden (BGH 101, 33; NJW-RR 12, 1261). - BGH, 21.06.2016 - VI ZR 475/15
Formularvertrag mit einem Kraftfahrzeuggutachter: Inhaltskontrolle für eine …
Auszug aus LG Kiel, 25.09.2020 - 5 O 206/19
Zu den Erwartungen des Kunden und dem Klauselinhalt muss eine Diskrepanz bestehen (BGH 84, 113; 130, 19/25; NJW-RR 14, 937); der Klausel muss ein Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt innewohnen (BGH 100, 85; NJW 90, 577; NJW-RR 17, 501). - BGH, 20.02.2014 - IX ZR 137/13
Formularmäßiger Darlehensvertrag zu einem Unterrichtsvertrag mit einem privaten …
Auszug aus LG Kiel, 25.09.2020 - 5 O 206/19
Zu den Erwartungen des Kunden und dem Klauselinhalt muss eine Diskrepanz bestehen (BGH 84, 113; 130, 19/25; NJW-RR 14, 937); der Klausel muss ein Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt innewohnen (BGH 100, 85; NJW 90, 577; NJW-RR 17, 501). - BGH, 26.02.2013 - XI ZR 417/11
Bürgschaft: Wirksamkeit einer AGB-Klausel über die Fälligkeit der …
Auszug aus LG Kiel, 25.09.2020 - 5 O 206/19
Zu dem empirischen Tatbestandsmerkmal "ungewöhnlich" muss als zweite normative Voraussetzung hinzukommen, dass der andere Teil mit der Klausel nicht zu rechnen braucht (BGH NJW 13, 1803). - OLG Köln, 04.07.2006 - 22 U 40/06
Überraschende Abwälzung der Verwaltungskosten in gewerblichem Mietvertrag
Auszug aus LG Kiel, 25.09.2020 - 5 O 206/19
Der Kunde muss darauf vertrauen dürfen, dass sich AGB im Rahmen dessen halten, was bei Würdigung aller Umstände bei Verträgen dieser Art zu erwarten ist (Köln NJW 06, 3358).